Erbschaftssteuer sparen beim Vererben und Verschenken von Immobilien
Angesichts der in den letzten Jahren extrem stark angestiegenen Immobilienpreise wird bei der Vererbung einer Immobilie (Haus, Wohnung, Grundstück) fast immer eine nicht unerhebliche Erbschaftssteuer fällig, selbst wenn die Erben als Kinder oder Ehegatten nah mit dem Erblasser verwandt sind. Die Übertragung einer Immobilie zu Lebzeiten unter Vorbehalt von Nießbrauch oder Wohnungsrecht kann die Erbschaftssteuer ganz erheblich reduzieren oder sogar entfallen lassen. Bei einer lebzeitigen Übertragung sind jedoch zahlreiche Fallstricke zu beachten, damit der Übergeber sein Wohnungsrecht behalten kann und kein Streit zwischen den Erben entsteht. In Fällen, in denen eine Übertragung der Immobilie zu Lebzeiten nicht der richtige Weg ist, kann auch durch die geschickte Gestaltung des Testaments eine erhebliche Steuerersparnis erreicht werden. Anders als früher wird bei der Bewertung von Immobilien nicht mehr der für die Erwerber sehr günstige Einheitswert angewendet, sondern der Verkehrswert. Durch geschickte Gestaltung können allerdings durch den Steuerpflichtigen erhebliche Spielräume bei der Bewertung von Immobilien genutzt werden.
Anmeldung erforderlich per Telefon, Mail oder online.
Kursnummer | AU21-117 |
Datum | Mo., 19.05.2025, 19:00 - 21:15 Uhr |
Dauer | 1 Termin |
Kursleitung | |
Markus Rainer Fachanwalt für Erbrecht |
|
Kursort | |
vhs, Kino Hallstraße 5 85049 Ingolstadt |
|
Entgelt | |
14,00 € | |
Die vhs Ingolstadt steht Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung
Kurstermine 1
– | Datum | Ort |
---|---|---|
1 | Montag • 19.05.2025 • 19:00 - 21:15 Uhr | vhs, Kino |